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   OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1972 - 3 C 29/71   

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https://dejure.org/1972,12176
OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1972 - 3 C 29/71 (https://dejure.org/1972,12176)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.03.1972 - 3 C 29/71 (https://dejure.org/1972,12176)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. März 1972 - 3 C 29/71 (https://dejure.org/1972,12176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Gemeinde; Unterhaltung von Weinbergsmauern; Unterhaltungspflicht; Weinbergsmauern

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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 9 C 10489/21

    Zuteilung von Lesesteinböschungen im Rahmen der Weinbergsflurbereinigung

    Für die öffentlichen Straßen ergibt sich dies aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 LStrG ("zu den öffentlichen Straßen gehören ... Böschungen, Stützmauern ..."; vgl. zu bergseitigen Weinbergsmauern: OVG RP, Urteil vom 14. März 1972, 3 C 29/71-, AS 12, 418 und RzF 2 zu § 42 Abs. 2 FlurbG).

    Mit der Zustimmungspflichtigkeit wird bezweckt, die Gemeinden vor zu großen Unterhaltslasten zu schützen (vgl. OVG RP, Urteil vom 14. März 1972, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 6. März 1986 - 5 C 36.82 -, BVerwGE 74, 84 und RzF 5 zu § 41 Abs. 3 FlurbG).

    Erforderlich ist gemäß § 2 AGFlurbG die vollständige Zustimmung, d.h. neben der Zustimmung zur Übernahme des Eigentums auch die Zustimmung zur Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlage (vgl. hierzu auch: OVG RP, Urteil vom 14. März 1972, a.a.O.).

    Durch eine hiervon abweichende Erklärung haben es die Gemeinden zudem in der Hand, sich von der Übernahme der Unterhaltungslast freizustellen, was allerdings die - wenig praktikable - Folge hätte, dass die Unterhaltung gemeinschaftlicher Anlagen bei der Teilnehmergemeinschaft verbliebe (vgl. hierzu: OVG RP, Urteil vom 14. März 1972 - 3 C 29/71 -, AS 12, 418 und RdZ 2 zu § 42 Abs. 2 FlurbG).

  • BVerwG, 06.03.1986 - 5 C 36.82

    Anfechtbarkeit eines Wege- und Gewässerplans durch die in ihrer Planungs- bzw.

    Zweck dieser Regelung ist es, die Gemeinden vor zu hohen Unterhaltungslasten zu schützen (zutreffend OVG Koblenz, Urteile vom 18. Juni 1970 - 1 A 104/67 - <AS 11, 386/392> und 14. März 1972 - 3 C 29/71 - <AS 12, 418 f.>; Hegele, a.a.O., § 42 RdNr. 6).

    Das Zustimmungserfordernis des § 42 Abs. 2 Satz 2 FlurbG ist deshalb nicht nur auf die Eigentumszuteilung, sondern ebenso auf die Übernahme der Unterhaltungspflicht zu beziehen (im gleichen Sinne OVG Koblenz, Urteil vom 14. März 1972, a.a.O.).

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